Pichler Rechtsanwalt · Arzthaftung

Dauerfolgen: Was ersetzt wird, wenn etwas bleibt

Arzthaftungsverfahren in Wien und in ganz Österreich.

Bleibt nach einem Behandlungsfehler etwas zurück, ist das Schmerzengeld nur ein Teil. Der größere Betrag steckt meist in dem, was die Dauerfolgen kosten: entgangenes Einkommen, Pflege, Hilfsmittel, ein umgebautes Bad.

Was ersetzt wird

  • Heilungskosten — alles, was der Behandlung des Schadens dient: Therapien, Medikamente, Fahrten, Zuzahlungen, auch künftig anfallende.
  • Verdienstentgang — was Sie nicht verdienen konnten und künftig nicht verdienen werden. Bei jüngeren Betroffenen ist das oft der größte Posten.
  • Pflege- und Betreuungsaufwand — auch dann, wenn Angehörige pflegen. Deren Leistung wird nicht dadurch wertlos, dass sie unentgeltlich erbracht wird.
  • Vermehrte Bedürfnisse — Hilfsmittel, behindertengerechter Umbau, ein angepasstes Fahrzeug, Haushaltshilfe.
  • Verunstaltungsentschädigung, wenn eine bleibende Entstellung das Fortkommen erschwert.

Warum ein Feststellungsurteil so wichtig ist

Bei Dauerfolgen lässt sich heute nicht beziffern, was in zwanzig Jahren anfällt. Deshalb wird neben der Zahlung ein Feststellungsbegehren erhoben: Das Gericht stellt fest, dass die Behandlerseite auch für künftige Schäden aus demselben Ereignis haftet.

Ohne dieses Urteil stehen Sie später vor dem Problem, dass Ihr Anspruch verjährt ist, obwohl der Schaden erst jetzt eintritt. Das Feststellungsurteil hält den Anspruch offen. Wer darauf verzichtet, verschenkt oft mehr als die gesamte Klagssumme.

Was das für Sie heißt

  • Führen Sie Buch — jede Fahrt, jede Zuzahlung, jede Stunde Betreuung. Was nicht belegt ist, wird geschätzt, und Schätzungen fallen selten großzügig aus.
  • Denken Sie an die Zukunft. Ansprüche, die erst in Jahren entstehen, müssen heute gesichert werden.
  • Sozialversicherungsleistungen ändern die Rechnung. Was der Träger zahlt, geht auf ihn über; ersetzt wird Ihnen die Differenz.

Häufige Fragen

Bekomme ich Ersatz, wenn meine Familie mich pflegt?

Ja. Der Aufwand ist auch dann zu ersetzen, wenn Angehörige ihn unentgeltlich erbringen. Dokumentieren Sie Umfang und Zeitraum.

Was, wenn ich erst später nicht mehr arbeiten kann?

Genau dafür ist das Feststellungsurteil da. Es hält den Anspruch für künftige Folgen offen.

Zahlt die Sozialversicherung nicht ohnehin?

Teilweise. Was sie leistet, kann sie sich von der Behandlerseite zurückholen; Ihnen bleibt der nicht gedeckte Teil. Mehr zum Schmerzengeld →

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