Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn anders behandelt wurde, als es dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht. Nicht jede Komplikation ist ein Fehler — und nicht jeder Fehler führt zu Haftung.
Der Maßstab
Gemessen wird an dem, was von einer Fachärztin des jeweiligen Gebiets erwartet werden darf. Dass die konkrete Ärztin unerfahren war, entlastet nicht: Wer eine Tätigkeit übernimmt, für die ihm die nötigen Fähigkeiten fehlen, haftet dafür.
Umgekehrt gilt: Die Medizin schuldet Bemühen, nicht Erfolg. Bleibt eine Behandlung erfolglos, obwohl alles richtig gemacht wurde, gibt es keinen Ersatz. Auch typische Risiken, die sich trotz sorgfältiger Behandlung verwirklichen, begründen für sich keine Haftung — sie sind aber ein Thema bei der Aufklärung.
Was in der Praxis vorkommt
- Ein Eingriff wird technisch fehlerhaft ausgeführt — Nerven, Gefäße oder Nachbarorgane werden verletzt.
- Ein Befund wird erhoben, aber nicht beachtet, oder eine gebotene Untersuchung unterbleibt.
- Die Nachsorge versagt: Warnzeichen werden nicht erkannt, eine Komplikation zu spät behandelt.
- Die Organisation stimmt nicht — Zuständigkeiten unklar, Übergaben lückenhaft, Personal nicht qualifiziert.
- Die Dokumentation fehlt. Was nicht dokumentiert ist, gilt im Streitfall regelmäßig als nicht erfolgt.
Konkrete Behandlungen und Verdachtsfälle
Wählen Sie ein Fachgebiet für Informationen zu einzelnen Behandlungen, möglichen Fehlern und den dazugehörigen Fragen.
Ästhetische Eingriffe (5 Beiträge)
Augenheilkunde (5 Beiträge)
Bauchoperationen und OP-Komplikationen (10 Beiträge)
- Blinddarmentzündung übersehen: Haftung bei Durchbruch
- Darmdurchbruch bei Koloskopie: Fehler oder Risiko?
- Darmverletzung bei Bauchspiegelung: Behandlungsfehler?
- Fehler bei Magenbypass oder Schlauchmagen: Haftung
- Gallengang bei Gallenblasen-OP verletzt: Haftung prüfen
- Nahtinsuffizienz nach Darm-OP: Fehler oder Komplikation?
- Nervenschaden nach Leistenbruch-OP: Ansprüche prüfen
- Pankreatitis nach ERCP: Aufklärung und Behandlung prüfen
- Tupfer oder Instrument im Körper vergessen: Haftung
- Wundinfektion nach OP: Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Diagnose und verspätete Behandlung (11 Beiträge)
- Befund nicht mitgeteilt: Haftung bei Zeitverlust
- Brustkrebs übersehen: Haftung bei verspäteter Diagnose
- Darmkrebs zu spät erkannt: Schadenersatz bei Diagnosefehler
- Herzinfarkt übersehen: Haftung in Praxis oder Notaufnahme
- Hirnhautentzündung übersehen: Haftung bei später Behandlung
- Lungenembolie übersehen: Schadenersatz nach Fehldiagnose
- Lungenkrebs im Röntgen übersehen: Haftung prüfen
- Melanom übersehen: Haftung bei verspäteter Hautkrebsdiagnose
- Prostatakrebs zu spät erkannt: Diagnosefehler prüfen
- Schlaganfall übersehen: Haftung bei Zeitverlust
- Sepsis zu spät erkannt: Haftung bei verzögerter Therapie
Geburtshilfe und Gynäkologie (10 Beiträge)
- Eileiterschwangerschaft übersehen: Haftung prüfen
- Endometriose jahrelang übersehen: Wann haftet der Arzt?
- Harnleiterverletzung bei Hysterektomie: Behandlungsfehler?
- Kaiserschnitt zu spät: Haftung bei Geburtsschaden
- Plazentareste nach Geburt: Fehler bei der Nachsorge
- Sauerstoffmangel bei Geburt: Behandlungsfehler prüfen
- Saugglocke oder Zange: Behandlungsfehler bei der Geburt
- Schulterdystokie: Haftung bei Plexus- und Geburtsschäden
- Schwerer Dammriss übersehen: Haftung nach der Geburt
- Sterilisation fehlgeschlagen: Fehler und Aufklärung prüfen
Hals, Nase und Ohren (5 Beiträge)
Herz, Gefäße und Blutverdünnung (10 Beiträge)
- Aneurysma übersehen oder zu spät operiert: Haftung
- Aortendissektion übersehen: Haftung bei Fehldiagnose
- Arterienverschluss im Bein übersehen: Haftung bei Amputation
- Blutverdünner falsch dosiert: Haftung bei schwerer Blutung
- Bypass-OP mit Folgeschaden: Behandlungsfehler prüfen
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Orthopädie und Wirbelsäule (20 Beiträge)
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Wer was beweisen muss
Sie müssen beweisen, dass ein Fehler vorlag und dass er Ihren Schaden verursacht hat. Das ist die schwierige Seite des Verfahrens.
Erleichterungen gibt es an zwei Stellen. Steht die Pflichtverletzung fest, wird das Verschulden vermutet — die Behandlerseite muss sich entlasten. Und bei einem schweren Fehler, der geeignet ist, gerade einen solchen Schaden herbeizuführen, senken die Gerichte die Anforderungen an den Kausalitätsnachweis.
Eine lückenhafte Dokumentation wirkt sich zu Lasten der Behandlerseite aus. Deshalb steht die vollständige Krankengeschichte am Anfang jedes Falls.
Was das für Sie heißt
- Fordern Sie die Krankengeschichte an — vollständig, samt Pflegedokumentation, OP-Bericht, Anästhesieprotokoll und Bildbefunden.
- Warten Sie nicht auf ein Gespräch. Interne Klärungen dauern, die Frist läuft weiter.
- Rechnen Sie mit einem Gutachten. Der Ausgang hängt daran, ob es standhält — und ob jemand die richtigen Fragen dazu stellt.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob es ein Fehler war?
Von außen meist gar nicht. Anhaltspunkte sind ein Verlauf, der niemandem erklärlich ist, widersprüchliche Auskünfte oder eine auffällig dünne Dokumentation. Beurteilen lässt es sich erst mit den Unterlagen.
Der Arzt hat sich entschuldigt. Ist das ein Eingeständnis?
Nicht ohne Weiteres. Menschliches Bedauern ist kein Anerkenntnis eines Fehlers. Notieren Sie trotzdem, wer wann was gesagt hat.
Ich habe eine Einverständniserklärung unterschrieben. Ist damit alles vorbei?
Nein. Eine Unterschrift deckt keine Behandlungsfehler ab — sie betrifft nur die Aufklärung, und auch dort nicht automatisch. Mehr zur Aufklärung →