Schmerzengeld gleicht aus, was sich nicht in Rechnungen fassen lässt: Schmerzen, Angst, verlorene Lebensfreude. Einen Tarif dafür gibt es nicht — und die Tabellen, die im Internet kursieren, führen regelmäßig in die Irre.
Wonach bemessen wird
Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung Ihres Falls. In sie fließen ein:
- Dauer und Intensität der Schmerzen, üblicherweise erfasst als leichte, mittlere und starke Schmerztage.
- Die Dauerfolgen — was dauerhaft bleibt, wiegt schwerer als das, was ausheilt.
- Die Beeinträchtigung der Lebensführung: aufgegebene Tätigkeiten, verlorene Selbstständigkeit, Auswirkungen auf Beruf und Familie.
- Seelische Belastungen — Angstzustände, depressive Entwicklungen, der Verlust an Lebensfreude.
- Ihr Alter, weil dieselbe Dauerfolge über unterschiedlich lange Zeit zu tragen ist.
Warum Tabellen täuschen
Sammlungen früherer Urteile geben eine Orientierung, ersetzen die Einzelfallbetrachtung aber nicht. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können völlig unterschiedliche Beträge erhalten — je nachdem, was die Verletzung in ihrem Leben bedeutet.
Wer sein Schmerzengeld anhand einer Tabelle beziffert, unterschätzt es fast immer. Die Arbeit liegt darin, die Auswirkungen konkret darzustellen und belegbar zu machen.
Global bemessen — und einmalig
Schmerzengeld wird grundsätzlich global zugesprochen: in einem Betrag für alles, was absehbar ist, einschließlich künftiger Beschwerden. Eine Nachforderung ist später nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Das macht den Zeitpunkt heikel. Wer zu früh abschließt, während der Verlauf noch offen ist, verzichtet auf das, was danach kommt. Für unvorhersehbare spätere Entwicklungen ist das Feststellungsurteil der richtige Weg.
Was das für Sie heißt
- Führen Sie ein Beschwerdetagebuch — was ging nicht, was tat weh, was mussten Sie aufgeben.
- Lassen Sie sich behandeln und dokumentieren. Was nie ärztlich festgehalten wurde, ist im Verfahren schwer zu belegen.
- Prüfen Sie Abfindungsangebote genau. Ein Vergleich, der zu früh geschlossen wird, schneidet auch die Zukunft ab.
Häufige Fragen
Gibt es feste Beträge pro Schmerztag?
Die Praxis arbeitet mit Richtwerten, sie sind aber nur ein Ausgangspunkt. Entscheidend ist die Gesamtwürdigung.
Bekomme ich Schmerzengeld auch für seelische Folgen?
Ja, wenn sie Krankheitswert erreichen oder als Beeinträchtigung der Lebensführung zu Buche schlagen. Sie sollten fachärztlich dokumentiert sein.
Können meine Angehörigen etwas fordern?
Bei besonders schweren Fällen kommt ein Anspruch naher Angehöriger in Betracht. Das ist gesondert zu prüfen. Fall prüfen lassen →