Nach dem Gesamtbild: Dauer und Intensität der Schmerzen, Schwere der Verletzung, das Maß der psychischen und körperlichen Beeinträchtigung. Wo die Vorinstanz zu niedrig ansetzt, korrigiert der Oberste Gerichtshof.
Die kurze Antwort
Schmerzengeld wird nicht aus einer Tabelle abgelesen. Es wird nach einer Gesamtbetrachtung bemessen — und diese Betrachtung muss den ganzen Verlauf abbilden, nicht nur die ursprüngliche Verletzung.
Gerade bei langen Leidenswegen mit vielen Folgeeingriffen lohnt es sich, die Bemessung anzugreifen.
Der Fall
Eine 1969 geborene Frau unterzog sich im März 2020 bei einem niedergelassenen Facharzt für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie einer Mini-Bauchdeckenstraffung mit Fettabsaugung an Bauch und Flanke.
Der Eingriff wurde mangelhaft ausgeführt. Die Folge waren gravierende gesundheitliche Probleme — die Patientin musste sich insgesamt 39 Operationen unterziehen, darunter mehrere Notoperationen.
Im Revisionsverfahren ging es nur noch um einen abgewiesenen Schmerzengeldbetrag von 70.000 Euro.
Was das Gericht gesagt hat
Der Oberste Gerichtshof gab der Revision im Oktober 2025 teilweise Folge — die Beurteilung des Berufungsgerichts bedurfte einer Korrektur.
Bemessen wird das Schmerzengeld unter Bedachtnahme auf Dauer und Intensität der Schmerzen nach ihrem Gesamtbild, auf die Schwere der Verletzung und auf das Maß der psychischen und physischen Beeinträchtigung des Gesundheitszustands.
Was das für Sie heißt
- Ein zu niedriger Zuspruch ist angreifbar. Die Bemessung ist keine reine Ermessensfrage, die man hinnehmen müsste.
- Der ganze Verlauf zählt — jede Folgeoperation, jeder Krankenhausaufenthalt, jede Phase der Unsicherheit.
- Die psychische Seite gehört dazu. Sie sollte fachärztlich dokumentiert sein, sonst bleibt sie im Verfahren blass.
Mehr zur Bemessung → · Mehr zu Dauerfolgen →
Häufige Fragen
Kann ich Schmerzengeld nachfordern?
Nur eingeschränkt — es wird grundsätzlich global für alles Absehbare zugesprochen. Für unvorhersehbare Spätfolgen ist das Feststellungsurteil der Weg.
Zählen Folgeoperationen einzeln?
Sie fließen in das Gesamtbild ein. Je länger und belastender der Verlauf, desto höher der Betrag.
Wie belege ich meine Beschwerden?
Durch die Krankengeschichte und ein laufend geführtes Beschwerdetagebuch. Zur Fallprüfung →
Fundstelle: OGH 16.10.2025, 6 Ob 132/25t (§ 1325 ABGB) — Entscheidung im RIS