Pichler Rechtsanwalt · Arzthaftung

Falsche Diagnose: Wann das Übersehen haftbar macht

Arzthaftungsverfahren in Wien und in ganz Österreich.

Eine Diagnose kann sich als falsch erweisen, ohne dass jemand einen Fehler gemacht hat. Krankheiten zeigen sich nicht immer eindeutig. Haftung entsteht dort, wo eine gebotene Untersuchung unterblieben ist oder ein vorliegender Befund nicht beachtet wurde.

Der Unterschied, auf den es ankommt

Die Rechtsprechung unterscheidet zwei Dinge, die im Alltag verschwimmen:

  • Der Diagnoseirrtum. Die vorhandenen Befunde wurden vertretbar, aber im Ergebnis falsch gedeutet. Das ist für sich noch kein Fehler — Diagnosen sind Wahrscheinlichkeitsurteile.
  • Der Befunderhebungsfehler. Eine Untersuchung, die nach dem Stand der Medizin geboten war, wurde gar nicht durchgeführt. Das wiegt deutlich schwerer — und die Beweislage ist für Patientinnen und Patienten günstiger.

Der zweite Fall ist der häufigere Ansatzpunkt. Wer nicht untersucht, kann sich später schlecht darauf berufen, er habe die Erkrankung nicht erkennen können.

Wo es typischerweise schiefgeht

  • Ein auffälliger Wert im Labor bleibt unkommentiert.
  • Ein Bildbefund wird erstellt, der Befundbericht erreicht aber niemanden, der handelt.
  • Beschwerden werden über Monate als harmlos abgetan, ohne dass abgeklärt wird.
  • In der Ambulanz wird das dringliche Krankheitsbild nicht erwogen und der Patient nach Hause geschickt.
  • Der Kontrolltermin wird nicht veranlasst — oder seine Bedeutung nicht vermittelt.

Der Schaden ist die verlorene Zeit

Bei einer verspäteten Diagnose ist der Schaden selten der Befund selbst, sondern das, was die Verzögerung verursacht hat: eine Behandlung, die nicht mehr schonend möglich war, ein Fortschreiten, das vermeidbar gewesen wäre, verringerte Heilungschancen.

Genau darüber entscheidet der Sachverständige — was wäre bei rechtzeitiger Erkennung anders gelaufen. Diese Frage lohnt sorgfältige Vorbereitung, denn sie trägt den Fall.

Was das für Sie heißt

  • Sammeln Sie den gesamten Verlauf, nicht nur die Unterlagen der Stelle, bei der es auffiel — gerade die früheren Termine sind entscheidend.
  • Achten Sie auf Befunde, die nie besprochen wurden. Erstellte, aber nicht beachtete Befunde sind ein häufiger Ansatzpunkt.
  • Notieren Sie, was Sie geschildert haben. Ob Beschwerden vorgetragen wurden, ist im Verfahren regelmäßig strittig.

Häufige Fragen

Mein Hausarzt hat die Erkrankung nicht erkannt. Haftet er?

Nur, wenn er hätte erkennen müssen oder eine gebotene Abklärung unterlassen hat. Die bloße Fehleinschätzung bei uneindeutigem Bild genügt nicht.

Was, wenn mehrere Ärzte beteiligt waren?

Dann ist zu klären, wer wann was hätte veranlassen müssen. Häufig haften mehrere nebeneinander.

Wie beweise ich, dass eine frühere Diagnose etwas geändert hätte?

Über den Sachverständigen. Bei einem groben Fehler senken die Gerichte die Anforderungen an diesen Nachweis. Mehr zur Beweislage →

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