Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, brauchen Sie eine sorgfältige Prüfung und klare Antworten. Unser Team begleitet Sie von der Beschaffung der Unterlagen über die rechtliche Einschätzung bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung. Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte und behalten Ihre Fragen im Blick.
Die Klärung eines vermuteten Behandlungsfehlers braucht sorgfältige Vorbereitung. Wir sichten die Behandlungsunterlagen, ordnen den Verlauf ein und prüfen medizinische Gutachten auf offene Fragen. Während der gesamten Bearbeitung erklären wir Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und welche Entscheidungen anstehen.
Die Kanzlei besteht seit 2008 und arbeitet vom Karlsplatz in Wien aus. Für Arzthaftungsmandate ist Dr. Clemens Pichler, LL.M. Ihr Ansprechpartner; das Team übernimmt Recherche, Aktenführung und die laufende Abstimmung. Sie haben dadurch eine feste Ansprechperson, auch wenn ein Verfahren über mehrere Instanzen geht.
Dr. Clemens Pichler hat sein Doktorat an der Universität Innsbruck und einen Master of Laws an der Universität Wien jeweils mit Auszeichnung abgeschlossen, ergänzt um Studienaufenthalte an der University of Cambridge und der Universität Würzburg. Die Rechtsanwaltsprüfung legte er 2007 mit sehr gutem Erfolg ab.
Aus seiner Feder stammen mehr als ein Dutzend Fachbeiträge in juristischen Zeitschriften — darunter ecolex, Recht der Wirtschaft, das Anwaltsblatt und immolex. Für seine Beiträge zum Telekommunikationsrecht wurde er von der Wirtschaftskammer Österreich ausgezeichnet; im Rechtspanorama der Tageszeitung Die Presse schreibt er als Gastautor. Wer wissen will, wie hier gearbeitet und argumentiert wird, kann das nachlesen — die vollständige Liste steht im Profil.
Kanzleisitz ist der Karlsplatz 3 in 1010 Wien. Vertreten wird vor den Bezirks- und Landesgerichten in ganz Österreich bis hinauf zum Obersten Gerichtshof. Erstgespräche finden in der Kanzlei oder per Videokonferenz statt. So können Sie Ihr Anliegen auch besprechen, wenn eine Anreise nach Wien für Sie schwierig ist.
Sie vermuten einen Behandlungsfehler? Dann lassen Sie ihn prüfen. Wir sagen Ihnen, was realistisch erreichbar ist.
Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte und fragen die Kostendeckung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an. Ihre Kontaktanfrage und die Deckungsanfrage sind kostenlos.