Pichler Rechtsanwalt · Arzthaftung

Verzögerung der lebensrettenden Operation: Haftung

Arzthaftungsverfahren in Wien und in ganz Österreich.

Wenn jede Minute zählt: Wann eine Verzögerung nach der Operation zur Haftung führt

Nach einer zunächst fachgerecht durchgeführten Operation verschlechterte sich der Zustand eines Patienten dramatisch. Seine Angehörigen gingen davon aus, dass die Warnzeichen einer inneren Nachblutung zu spät erkannt worden waren. Der OGH befasste sich in einer Entscheidung aus dem Jahr 2021 mit der Frage, wann eine solche Verzögerung als grob sorgfaltswidrig gilt und welche Ansprüche den Angehörigen zustehen können.

Eine Operation verlief zunächst ohne festgestellten Fehler

Der Verstorbene war zunächst fachgerecht operiert worden. In der darauffolgenden Nacht zeigten sich jedoch Anzeichen eines schweren Kreislaufschocks. Diese Beschwerden deuteten auf eine innere Nachblutung hin, die eine rasche weitere Operation erforderlich machte.

Die notwendige Operation wurde dennoch nicht sofort eingeleitet. Zunächst wurden zusätzliche Untersuchungen und ein weiterer Befund abgewartet. Dadurch verzögerte sich der Eingriff um etwa 60 bis 75 Minuten. Nach den gerichtlichen Feststellungen hätte der Patient bei rechtzeitigem Vorgehen mit hoher Wahrscheinlichkeit überlebt.

Nach seinem Tod klagten seine Ehefrau, sein Sohn und seine Tochter gegen die Krankenanstaltenbetreiberin. Gefordert wurden unter anderem Schmerzengeld, Begräbniskosten und Ersatz für den Wegfall von Unterhaltsleistungen.

Warum der OGH nicht nur den letzten Fehler betrachtete

Der OGH stellte fest, dass bereits zuvor vorhandene Warnzeichen nicht ausreichend in Richtung einer Nachblutung abgeklärt worden waren. Als sich später die Zeichen eines akuten Blutungsschocks zeigten, wartete der Operateur trotz der erheblichen Lebensgefahr noch einen weiteren Befund ab.

Entscheidend war daher nicht nur eine einzelne verspätete Maßnahme. Der Gerichtshof betrachtete die gesamte zeitliche Abfolge: die unzureichende Abklärung der Warnzeichen und die anschließende Verzögerung der lebensrettenden Operation. Spätestens um 02:50 Uhr hätte mit dem Eingriff begonnen werden müssen.

Der OGH bewertete das Vorgehen des Operateurs bereits für sich allein als grob sorgfaltswidrig. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass eine besonders auffällige und schwerwiegende Missachtung der erforderlichen Sorgfalt vorliegt und die Gefahr eines Schadens deutlich erkennbar war.

Die Entscheidung erging als OGH vom 28.01.2021, 8 Ob 98/20z. Die Revision der Krankenanstaltenbetreiberin wurde im Wesentlichen zurückgewiesen. Hinsichtlich eines weiteren Unterhaltsanspruchs verwies der OGH das Verfahren zur Ergänzung der Feststellungen an das Erstgericht zurück.

Wofür die Krankenanstalt einstehen musste

Für Fehler von Ärztinnen, Ärzten und anderem Personal muss grundsätzlich auch der Rechtsträger der Krankenanstalt einstehen, wenn diese Personen zur Erfüllung des Behandlungsvertrags eingesetzt werden. Das beruht auf der Gehilfenhaftung nach § 1313a ABGB. Diese Bestimmung bedeutet, dass Patientinnen und Patienten durch die interne Arbeitsteilung eines Krankenhauses nicht schlechter gestellt werden sollen.

Der OGH sprach der Erstklägerin insgesamt 68.486,70 EUR samt Zinsen sowie die Haftung für künftige Folgen zu. Darin war auch ein Schmerzengeld von insgesamt 40.000 EUR enthalten. Der Anspruch wurde um weitere 20.000 EUR erhöht.

Bei psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert kann Schmerzengeld verlangt werden. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der bloße Trauerschaden ersetzt werden. Das betrifft den besonderen seelischen Schmerz naher Angehöriger nach dem Tod eines Menschen. Liegen beide Anspruchsgrundlagen vor, werden sie nicht zwingend als voneinander unabhängige Beträge behandelt, sondern als Gesamtbetrag beurteilt.

Auch die notwendige erstmalige Gebühr für die Grabstelle wurde als ersatzfähige Begräbniskosten anerkannt. Laufende Pflege- und Instandhaltungskosten für das Grab fallen hingegen nicht automatisch darunter.

Unterhalt, Begräbniskosten und psychische Folgen sind getrennt zu prüfen

Der entgangene Unterhalt nach § 1327 ABGB betrifft jene finanzielle Unterstützung, die durch den Tod einer Person wegfällt. Welche Ansprüche bestehen, hängt von den tatsächlichen familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

Ein bereits selbsterhaltungsfähiges Kind im gemeinsamen Haushalt erhält grundsätzlich keine eigene rechnerische „Konsumquote“. Tatsächlich geleistete Unterstützungen oder übernommene Haushaltskosten können dennoch eine Rolle spielen. Weil dazu hinsichtlich der Tochter noch Feststellungen fehlten, wurde dieser Teil des Verfahrens an das Erstgericht zurückverwiesen.

Für Angehörige ist außerdem wichtig, die verschiedenen Schadenspositionen nicht zu vermischen. In Betracht kommen insbesondere psychische Beeinträchtigungen mit Krankheitswert, Trauerschmerzengeld, Begräbniskosten, entgangene Unterhaltsleistungen und Ansprüche des Verstorbenen, die auf die Erben übergehen können.

Was sollten Angehörige nach einem Todesfall dokumentieren?

Wenn Sie vermuten, dass Warnzeichen nach einer Operation oder Behandlung nicht rechtzeitig erkannt wurden, kann die zeitliche Abfolge entscheidend sein. Gerade bei einer behaupteten Verzögerung kommt es oft auf einzelne Untersuchungen, Befunde und Minutenangaben an.

  • Fordern Sie den vollständigen Krankenakt einschließlich Pflege- und Fieberkurven an.
  • Sichern Sie Operationsberichte, Laborwerte, Bildgebung und sonstige Befunde.
  • Notieren Sie, wann Beschwerden auftraten und wann Ärztinnen, Ärzte oder Pflegepersonen informiert wurden.
  • Bewahren Sie Rechnungen für Begräbnis und Grabstelle auf.
  • Sammeln Sie Unterlagen über Einkommen, Pensionen und regelmäßige Unterhaltsleistungen.
  • Dokumentieren Sie psychische Folgen bei Angehörigen durch medizinische Unterlagen.
  • Heben Sie Unterlagen aus einem allfälligen Strafverfahren auf.

Die zivilrechtliche Haftung der Krankenanstalt ist eigenständig zu prüfen. Beträge, die in einem Strafverfahren zugesprochen wurden, können bei späteren zivilrechtlichen Ansprüchen berücksichtigt werden. Sie schließen weitere Ansprüche aber nicht automatisch aus.

Was bedeutet die Entscheidung für Betroffene in Wien?

Der Fall stammt nicht aus Wien. Die vom OGH entwickelten Grundsätze gelten jedoch österreichweit und damit auch für Behandlungen in Wien. Patientinnen und Patienten sowie Angehörige können sich in Wien kostenlos an die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft wenden.

Bei Behandlungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gibt es außerdem die Schlichtungsstelle der Ärztekammer für Wien. Wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, gehen Klagen je nach Streitwert an ein Wiener Bezirksgericht oder an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.

Häufige Fragen zu Verzögerungen nach einer Operation

Kann eine verspätete Operation ein Behandlungsfehler sein?

Ja, eine Verzögerung kann einen Behandlungsfehler darstellen, wenn eine konkrete Gefahr erkennbar war und notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig eingeleitet wurden. Entscheidend sind die vorhandenen Befunde, die Dringlichkeit und die genaue zeitliche Abfolge. Ob ein Fehler vorliegt, lässt sich nur anhand der medizinischen Dokumentation und der gerichtlichen Feststellungen beurteilen.

Wann erhalten Angehörige Trauerschmerzengeld?

Trauerschmerzengeld kommt bei besonders schwerem seelischem Leid naher Angehöriger in Betracht. Zusätzlich können psychische Beeinträchtigungen mit Krankheitswert zu berücksichtigen sein. Die Höhe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; einen automatischen Anspruch allein aufgrund eines Todesfalls gibt es nicht.

Welche Begräbniskosten können verlangt werden?

Notwendige Begräbniskosten können grundsätzlich ersatzfähig sein. Der OGH erkannte in dieser Entscheidung auch die erstmalige Gebühr für die Grabstelle an. Laufende Pflege- und Instandhaltungskosten für das Grab sind davon nicht ohne Weiteres umfasst.

Welches Gericht ist in Wien zuständig, wenn ich nach einem Behandlungsfehler klagen möchte?

Das hängt vom Streitwert ab. Je nach Höhe des geforderten Betrags kommt ein Wiener Bezirksgericht oder das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in Betracht. Vor einer Klage sollten auch die konkrete Haftung, die vorhandenen Beweise und die Verjährung geprüft werden.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Verdacht auf einen Behandlungsfehler?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei am Karlsplatz 3 in 1010 Wien prüft für Patientinnen, Patienten und Angehörige, ob Ansprüche wegen fehlerhafter Behandlung oder mangelnder Aufklärung bestehen. Beratungstermin vereinbaren oder anrufen: 01/513 07 00.

Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt in Wien · Arzthaftung und Behandlungsfehler

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzleisitz am Karlsplatz 3 in 1010 Wien. Er vertritt Patientinnen, Patienten und Angehörige bei Ansprüchen wegen Behandlungsfehlern und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht.

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