Revers nach dem Rettungseinsatz: Wann muss über die Dringlichkeit aufgeklärt werden?
Ein unterschriebener Revers beendet die rechtliche Prüfung nicht automatisch. Entscheidend kann sein, ob die Patientin verstanden hatte, warum der Transport ins Krankenhaus empfohlen wurde, wie dringend diese Abklärung war und welche Folgen ein Verzicht haben konnte.
Die Patientin wollte zunächst nicht ins Krankenhaus
Die Familie einer Patientin verständigte wegen gesundheitlicher Beschwerden den Rettungsdienst. Die Rettungssanitäter trafen die Frau ansprechbar und sitzend an. Sie klagte unter anderem über Drehschwindel, Übelkeit, Durchfall und Sodbrennen.
Die Rettungssanitäter wollten die Patientin zunächst zur ärztlichen Abklärung in ein Krankenhaus bringen. Die Frau lehnte dies jedoch aus Sorge vor einer Covid-19-Ansteckung ab und unterschrieb einen Revers. Am selben Nachmittag verschlechterte sich ihr Zustand. Der Rettungsdienst wurde erneut gerufen und brachte sie schließlich in ein Krankenhaus. Dort verstarb die Patientin am folgenden Tag an den Folgen eines Herzinfarkts.
Ihr Witwer und ihre beiden Söhne verlangten jeweils Trauerschmerzengeld, einer der Söhne zusätzlich Ersatz der Begräbniskosten. Sie stellten unter anderem die Frage, ob die Rettungskräfte die Dringlichkeit der empfohlenen Krankenhausabklärung ausreichend erklärt hatten.
Was der OGH zum Revers und zur Aufklärung durch Rettungssanitäter sagt
Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Kläger statt. Er hob die Entscheidungen der Vorinstanzen – des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz und des Oberlandesgerichts Graz – weitgehend auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Prüfung an das Erstgericht zurück. Das Erstgericht hatte der Klage weitgehend stattgegeben, das Oberlandesgericht Graz hatte sie abgewiesen.
Die Entscheidung ist zitierfähig als OGH vom 22.10.2025, 7 Ob 114/25b. Der OGH stellte dabei keine endgültige Haftung der Rettungssanitäter fest. Vielmehr müssen wesentliche Tatsachen noch geklärt werden.
Ein Rettungssanitäter muss keine ärztliche Diagnose stellen. Er muss eine Patientin auch nicht wie eine Ärztin oder ein Arzt über konkrete Krankheiten und sämtliche medizinischen Behandlungsmöglichkeiten aufklären. Zu den eigenen Aufgaben gehört aber die Einschätzung, ob eine weitere Versorgung oder ein Transport zur ärztlichen Abklärung erforderlich und wie dringend dieser ist.
Lehnt eine einsichts- und urteilsfähige Person eine angebotene Maßnahme ab, ist diese Entscheidung grundsätzlich zu respektieren. Damit die Entscheidung sachgerecht getroffen werden kann, muss die betroffene Person aber ausreichend informiert sein. Nach den Ausführungen des OGH muss insbesondere erklärt werden, warum der Transport ins Krankenhaus empfohlen wird.
Ist eine rasche Abklärung erforderlich, muss auch auf die Dringlichkeit und mögliche nachteilige Folgen des Zuwartens hingewiesen werden. Je deutlicher die möglichen Gefahren und je dringender die empfohlene Maßnahme sind, desto ausführlicher und eindringlicher muss die Information sein.
Warum der unterschriebene Revers allein nicht genügt
Ein Revers kann dokumentieren, dass eine Patientin eine empfohlene Maßnahme abgelehnt hat. Er beantwortet aber nicht automatisch die entscheidende Frage, auf welcher Informationsgrundlage diese Entscheidung getroffen wurde.
Für die weitere Prüfung ist daher wichtig, was im Gespräch tatsächlich gesagt wurde. Wurde nur allgemein zu einem Krankenhausbesuch geraten? Oder wurde auch erklärt, weshalb die Abklärung notwendig war, wie dringend sie sein konnte und welche Risiken mit einem Zuwarten verbunden waren?
Das Erstgericht muss außerdem klären, ob die Rettungssanitäter nach den damals geltenden fachlichen Standards gehandelt haben. Zu prüfen ist auch, ob sie die Notwendigkeit einer raschen ärztlichen Abklärung erkennen und gegebenenfalls einen Arzt beiziehen hätten müssen.
Ob daraus eine Haftung folgt, ist nach dieser Entscheidung noch offen. Für die Ansprüche des Witwers und der Söhne ist zusätzlich bedeutsam, ob ein allfälliges Fehlverhalten grob fahrlässig war. Trauerschmerzengeld setzt bei einem Todesfall besondere rechtliche Voraussetzungen voraus und wird nicht allein deshalb zugesprochen, weil ein Angehöriger verstorben ist.
Was bedeutet das für Angehörige nach einem Rettungseinsatz?
Wenn sich der Gesundheitszustand nach einer abgelehnten Krankenhausaufnahme erheblich verschlechtert, kann der genaue Ablauf des Rettungseinsatzes rechtlich wichtig sein. Das gilt besonders, wenn sich der Rettungsdienst auf einen Revers beruft oder wenn Angehörige den Eindruck haben, dass die Dringlichkeit nicht verständlich erklärt wurde.
Für eine Prüfung können folgende Fragen entscheidend sein:
- Welche Beschwerden und Symptome waren beim ersten Rettungseinsatz erkennbar?
- Was genau empfahlen die Rettungssanitäter?
- Wurde erklärt, warum der Transport in ein Krankenhaus notwendig oder dringend sein konnte?
- Wurde auf mögliche Folgen des Abwartens hingewiesen?
- War ein Arzt anwesend oder hätte ein Arzt beigezogen werden müssen?
- Wie viel Zeit verging bis zur Verschlechterung und zur späteren Behandlung?
Wenn Sie als Angehörige in Wien oder anderswo einen solchen Ablauf nachvollziehen müssen, sollten Sie möglichst früh den zeitlichen Ablauf aus Ihrer Erinnerung festhalten. Eigene Notizen, Nachrichten und die Namen anwesender Zeuginnen oder Zeugen können später eine wichtige Orientierung bieten.
Welche Unterlagen sollten Sie sichern?
Für die rechtliche Beurteilung kommt es häufig nicht auf ein einzelnes Dokument, sondern auf das Zusammenspiel von Einsatz, Gesprächen, späterer Behandlung und medizinischem Verlauf an. Sichern Sie daher nach Möglichkeit:
- den unterschriebenen Revers und sonstige Unterlagen des Rettungseinsatzes,
- Einsatzprotokolle und Dokumentationen des Rettungsdienstes,
- Krankenhausunterlagen, Befunde und Sterbeunterlagen,
- Informationen zum Zeitpunkt der Notrufe und der einzelnen Einsätze,
- die Namen möglicher Zeuginnen und Zeugen,
- eigene Notizen darüber, was zur Krankenhausabklärung und ihrer Dringlichkeit gesagt wurde.
Zusätzlich muss regelmäßig medizinisch geprüft werden, ob ein früherer Transport den Tod verhindert oder den Verlauf verändert hätte. Das ist eine eigenständige Frage neben der rechtlichen Beurteilung der Aufklärung und des Verhaltens der Rettungskräfte.
Was bedeutet die Entscheidung für Betroffene in Wien?
Das Verfahren wurde vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz und dem Oberlandesgericht Graz geführt, nicht in Wien. Die vom OGH entwickelten Grundsätze gelten jedoch österreichweit und damit auch für Rettungseinsätze in Wien. Auch dort kann ein Revers allein nicht entscheidend sein, wenn unklar bleibt, ob die Patientin oder der Patient ausreichend über die empfohlene Maßnahme und ihre Dringlichkeit informiert wurde.
Patientinnen und Patienten sowie Angehörige in Wien können sich kostenlos an die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft wenden. Für Behandlungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gibt es die Schlichtungsstelle der Ärztekammer für Wien. Klagen gehen je nach Streitwert an ein Wiener Bezirksgericht oder an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.
Häufige Fragen zum Revers beim Rettungseinsatz
Schließt ein unterschriebener Revers Schadenersatzansprüche aus?
Nein, ein Revers schließt die rechtliche Prüfung nicht automatisch aus. Es muss auch festgestellt werden, ob die betroffene Person ausreichend über den Grund der empfohlenen Maßnahme, ihre Dringlichkeit und mögliche Folgen eines Verzichts informiert wurde. Außerdem ist zu prüfen, ob die Person einsichts- und urteilsfähig war und ob die Rettungskräfte fachgerecht handelten.
Müssen Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter eine Diagnose stellen?
Nein. Nach der Entscheidung des OGH müssen Rettungssanitäter keine ärztliche Diagnose stellen und nicht wie Ärztinnen oder Ärzte über konkrete Krankheiten aufklären. Sie müssen aber im Rahmen ihrer Aufgaben einschätzen, ob eine weitere Versorgung oder eine ärztliche Abklärung notwendig ist. Wird ein Transport empfohlen, müssen sie den Grund dafür verständlich erklären und bei erkennbarer Dringlichkeit auch darauf hinweisen.
Kann die Familie nach dem Tod einer Patientin Trauerschmerzengeld verlangen?
Trauerschmerzengeld kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht kommen. Bei einem behaupteten Behandlungs- oder Rettungsfehler ist unter anderem zu klären, ob ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten vorliegt und wie schwer dieses wiegt. Im vom OGH entschiedenen Fall war insbesondere noch offen, ob ein allfälliges Fehlverhalten grob fahrlässig war.
Welches Gericht ist in Wien zuständig, wenn ich nach einem Rettungseinsatz klagen möchte?
Das hängt insbesondere vom Streitwert ab. In Wien kann je nach Streitwert ein Bezirksgericht oder das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zuständig sein. Vor einer Klage sollten außerdem die Anspruchsgrundlage, die erforderlichen Beweise und die maßgeblichen Fristen geprüft werden.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Verdacht auf einen Behandlungsfehler?
Unsere Rechtsanwaltskanzlei am Karlsplatz 3 in 1010 Wien prüft für Patientinnen, Patienten und Angehörige, ob Ansprüche wegen fehlerhafter Behandlung oder mangelnder Aufklärung bestehen. Beratungstermin vereinbaren oder anrufen: 01/513 07 00.
