Nicht jede falsche Diagnose ist ein Fehler. Haftung entsteht erst, wenn die Beurteilung sorgfaltswidrig war — nicht schon, wenn sie sich im Nachhinein als unrichtig herausstellt.
Die kurze Antwort
Die entscheidende Frage lautet nicht: War die Diagnose richtig? Sondern: War sie aus der damaligen Sicht, mit den damals vorliegenden Befunden, vertretbar?
War sie das, gibt es keinen Ersatz — auch wenn der Verlauf später zeigt, dass sie falsch war. Und den Nachweis der Sorgfaltswidrigkeit müssen Sie führen. Genau daran scheitern viele Verfahren.
Der Fall
Ein Patient forderte Schadenersatz und die Feststellung der Haftung für Spät- und Dauerfolgen. Grundlage war eine Behandlung in einer Krankenanstalt, die auf einer falsch gestellten Diagnose beruhte. Der Träger der Krankenanstalt hielt dagegen, sämtliche Schritte seien nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und die Diagnose sei aus der Sicht vor der Behandlung jedenfalls vertretbar gewesen.
Das Erstgericht gab dem Patienten dem Grunde nach recht. Das Berufungsgericht wies die Klage ab: Der Nachweis eines sorgfaltswidrigen Diagnosefehlers sei nicht gelungen.
Was das Gericht gesagt hat
Der Oberste Gerichtshof wies die Revision des Patienten im Jänner 2026 zurück. Die Sache warf keine erhebliche Rechtsfrage auf — die Beurteilung, ob ein Diagnosefehler vorlag, ist eine Frage des Einzelfalls.
Bemerkenswert für die Praxis ist der Verfahrensverlauf: Das Berufungsgericht durfte aus denselben erstinstanzlichen Feststellungen andere rechtliche Schlüsse ziehen. Ein Erfolg in erster Instanz ist im Arzthaftungsverfahren also noch kein Ergebnis.
Was das für Sie heißt
- Der Angriffspunkt ist selten die Diagnose selbst, sondern die unterbliebene Abklärung. Wer eine gebotene Untersuchung nicht durchführt, kann sich schlechter darauf berufen, er habe nichts erkennen können.
- Der Sachverständige entscheidet. Es lohnt sich, die Fragen an ihn genau zu formulieren — und sein Gutachten zu prüfen, statt es hinzunehmen.
- Rechnen Sie mit einem langen Weg. Arzthaftungsverfahren gehen häufig über mehrere Instanzen.
Häufige Fragen
Meine Erkrankung wurde erst Monate später erkannt. Reicht das?
Nur, wenn sie früher hätte erkannt werden müssen — etwa weil ein Befund vorlag oder eine Abklärung geboten war.
Was, wenn ein Befund nie besprochen wurde?
Das ist ein starker Ansatzpunkt. Erhobene, aber nicht beachtete Befunde wiegen schwerer als eine vertretbare Fehleinschätzung.
Muss ich beweisen, dass eine frühere Diagnose geholfen hätte?
Im Grundsatz ja. Bei einem groben Fehler senken die Gerichte diese Anforderung. Mehr zur Beweislage →
Fundstelle: OGH 27.01.2026, 9 Ob 113/25w (§§ 1298, 1299 ABGB) — Entscheidung im RIS