Wenn der Rettungswagen zu spät kommt: Wann besteht Anspruch auf Schadenersatz?
Eine Patientin erleidet in der Nacht einen Schlaganfall. Der Rettungsdienst kommt, bringt sie aber zunächst nicht in ein Krankenhaus. Erst nach einem weiteren Notruf erfolgt die Einlieferung. Für die Patientin stellt sich danach eine entscheidende Frage: Hätte eine frühere Behandlung die späteren Beeinträchtigungen verhindert oder zumindest verringert?
Gerade bei medizinischen Notfällen wird häufig auf jede Minute abgestellt. Rechtlich genügt es jedoch nicht, dass ein Rettungstransport verspätet oder pflichtwidrig unterlassen wurde. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass gerade diese Pflichtverletzung den konkreten Gesundheitsschaden verursacht hat. Das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2023: OGH vom 26.07.2023, 9 Ob 69/22w.
Die Patientin wartete nach dem ersten Notruf zunächst zu Hause
Die Klägerin erlitt in der Nacht einen Schlaganfall und konnte nach dem Notruf nicht selbstständig aufstehen. Ein Rettungswagen mit Sanitätern kam zu ihr. Zu diesem Zeitpunkt wurde sie jedoch nicht in ein Krankenhaus gebracht. Erst mehrere Stunden später setzte sie einen weiteren Notruf ab. Danach erfolgte der Transport mit ärztlicher Unterstützung in eine Klinik.
Die Patientin war der Ansicht, dass eine frühere Einlieferung eine Behandlung innerhalb des damals möglichen Zeitfensters erlaubt hätte. Sie vermutete, dass dadurch ihre späteren neurologischen Beeinträchtigungen verhindert oder zumindest deutlich vermindert worden wären. Von der beklagten Rettungsdienstgesellschaft verlangte sie 50.000 Euro Schmerzengeld sowie die Feststellung, dass diese für künftige Schäden hafte.
Die Vorinstanzen – das Landesgericht Innsbruck und das Oberlandesgericht Innsbruck – gingen davon aus, dass die Rettungsdienstgesellschaft beweisen müsse, dass die Patientin auch bei einem rechtzeitigen Transport denselben Schaden erlitten hätte. Der Oberste Gerichtshof beurteilte die Beweislast jedoch anders.
Warum die festgestellte Pflichtverletzung allein nicht genügte
Unstrittig war, dass der Rettungstransport rechtswidrig und schuldhaft unterlassen worden war. Damit war aber nur die Pflichtverletzung geklärt. Offen blieb die zweite, für den Schadenersatzanspruch entscheidende Frage: Hätte ein sofortiger Transport die konkreten gesundheitlichen Folgen tatsächlich verhindert oder wesentlich reduziert?
Bei einer unterlassenen Handlung muss grundsätzlich die geschädigte Person den Zusammenhang zwischen dem Unterlassen und dem Schaden nachweisen. Sie muss also darlegen und beweisen, dass die gebotene Handlung den Schaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte. Eine bloße Möglichkeit oder eine theoretische Erfolgschance reicht dafür nicht aus.
Im Verfahren stand eine sogenannte Lyse-Behandlung als mögliche Maßnahme im Raum. Der OGH stellte jedoch klar, dass diese Behandlung bei einer Patientin mit den festgestellten Vorerkrankungen und dem konkreten Schlaganfall im Jahr 2013 nicht automatisch durchgeführt worden wäre. Ihre Anwendung hätte von einer individuellen ärztlichen Risiko-Nutzen-Abwägung abgehangen.
Es konnte daher nicht festgestellt werden, ob die Patientin bei einer früheren Einlieferung tatsächlich eine Lyse erhalten hätte. Ebenso blieb offen, ob diese Behandlung die neurologischen Folgen verhindert oder wesentlich vermindert hätte. Auch eine im Urteil erwähnte statistische Wahrscheinlichkeit von 25 Prozent war nach Ansicht des OGH nicht ausreichend, um die erforderliche Kausalität zu beweisen.
Der Unterschied zwischen Behandlungsfehler und ersatzfähigem Schaden
Die Entscheidung macht eine für Betroffene wichtige Unterscheidung sichtbar: Ein nachgewiesener Fehler führt nicht automatisch zu einer Zahlung. Für einen Schadenersatzanspruch müssen mehrere Voraussetzungen zusammentreffen.
- Es muss eine rechtliche Pflicht bestanden haben, etwa eine notwendige Rettungsversorgung oder einen zeitgerechten Transport zu veranlassen.
- Diese Pflicht muss rechtswidrig und schuldhaft verletzt worden sein.
- Es muss ein konkreter Gesundheitsschaden vorliegen.
- Der Schaden muss gerade durch die Pflichtverletzung verursacht worden sein.
Der OGH verwies zwar auf mögliche Beweiserleichterungen bei ärztlichen Behandlungsfehlern. Er musste aber nicht abschließend entscheiden, ob und in welchem Umfang diese auch für Rettungssanitäter gelten. Denn selbst unter erleichterten Voraussetzungen konnte die Klägerin nicht ausreichend beweisen, dass ein früherer Transport zu einer relevanten Verbesserung geführt hätte.
Das bedeutet nicht, dass ein verspäteter Rettungseinsatz medizinisch unproblematisch wäre. Die Entscheidung bewertet nicht, ob ein früherer Transport sinnvoll gewesen wäre. Sie behandelt vor allem die rechtliche Frage, wie der Zusammenhang zwischen dem unterlassenen Transport und dem späteren Schaden nachgewiesen werden kann.
Welche Unterlagen bei einem verspäteten Rettungseinsatz wichtig sein können
Wenn Sie gerade nach einem Notruf, einer verspäteten Einlieferung oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustands prüfen lassen möchten, was geschehen ist, kommt es zunächst auf eine möglichst genaue zeitliche Rekonstruktion an.
- Wann traten die ersten Symptome auf?
- Wann wurde der Notruf abgesetzt und was wurde dabei geschildert?
- Wann traf der Rettungsdienst ein?
- Was wurde vor Ort beobachtet, untersucht und dokumentiert?
- Wurde ein Transport angeboten, abgelehnt oder aus einem anderen Grund nicht durchgeführt?
- Wann erfolgte die tatsächliche Einlieferung?
- Welche Behandlung wäre bei einem früheren Eintreffen konkret in Betracht gekommen?
Gesichert werden sollten insbesondere Einsatzprotokolle, Notrufaufzeichnungen, Rettungsdienstunterlagen, Krankenhausbefunde, Arztbriefe und Pflegeunterlagen. Auch Angehörige oder andere anwesende Personen können wichtige Angaben zum Ablauf machen. Für die rechtliche Beurteilung ist nicht nur entscheidend, dass eine Versorgung verspätet erfolgte. Ebenso wichtig ist, welche konkrete Behandlung dadurch möglicherweise nicht mehr möglich war und mit welcher Wahrscheinlichkeit sie den Verlauf beeinflusst hätte.
Zu berücksichtigen sind außerdem die Verjährungsfristen. Schadenersatzansprüche verjähren in Österreich grundsätzlich regelmäßig drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und ersatzpflichtiger Person. Bei komplexen Krankheitsverläufen kann die genaue Berechnung jedoch schwierig sein. Vor einer Klage sollte daher geprüft werden, welche Beweise vorhanden sind und ob ein medizinisches Gutachten den Zusammenhang zwischen Verzögerung und Schaden stützen kann.
Was bedeutet die Entscheidung für Betroffene in Wien?
Der Fall stammt aus Tirol, nicht aus Wien. Die vom OGH entwickelten Grundsätze gelten jedoch österreichweit und damit auch für Patientinnen und Patienten in Wien. Auch hier kann eine Pflichtverletzung im Rettungsdienst oder bei der weiteren Behandlung allein noch nicht ausreichen, wenn der konkrete Zusammenhang mit dem Gesundheitsschaden offenbleibt.
Patientinnen und Patienten in Wien können sich kostenlos an die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) wenden. Bei Behandlungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gibt es außerdem die Schlichtungsstelle der Ärztekammer für Wien. Eine Klage geht je nach Streitwert an ein Wiener Bezirksgericht oder an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.
Häufige Fragen zu verspätetem Rettungstransport und Schadenersatz
Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn der Rettungsdienst zu spät gekommen ist?
Eine verspätete oder unterlassene Hilfeleistung kann eine Pflichtverletzung darstellen. Zusätzlich muss aber bewiesen werden, dass eine rechtzeitige Versorgung den konkreten Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verhindert oder verringert hätte. Eine bloße Möglichkeit, dass eine frühere Behandlung geholfen hätte, reicht grundsätzlich nicht aus. Entscheidend sind daher der genaue Ablauf und die medizinische Beurteilung des möglichen Alternativverlaufs.
Wer muss beweisen, dass der verspätete Transport den Schaden verursacht hat?
Nach der Entscheidung des OGH lag die entscheidende Beweislast bei der Klägerin. Sie musste den Zusammenhang zwischen dem unterlassenen Transport und den späteren Beeinträchtigungen nachweisen. Das gilt auch dann, wenn die Rechtswidrigkeit des Rettungseinsatzes bereits feststeht. Ob im Einzelfall Beweiserleichterungen greifen, hängt unter anderem von der Art der Pflichtverletzung und den feststellbaren medizinischen Umständen ab.
Welches Gericht ist in Wien zuständig, wenn ich wegen eines Rettungsfehlers klagen möchte?
Das hängt vom Streitwert ab. Für eine Klage in Wien kommt je nach Höhe der Forderung ein Bezirksgericht oder das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in Betracht. Vor einer gerichtlichen Klärung sollten die vorhandenen Rettungs- und Krankenunterlagen gesichert und die Erfolgsaussichten anhand der Beweislage geprüft werden.
Welche Beweise sind nach einer verspäteten Einlieferung besonders wichtig?
Wichtig sind vor allem Notrufaufzeichnungen, Einsatzprotokolle, Dokumentationen der Rettungskräfte, Krankenhausbefunde und Arztbriefe. Zusätzlich sollte der zeitliche Ablauf möglichst genau festgehalten werden. Angaben von Angehörigen oder anderen anwesenden Personen können die Dokumentation ergänzen. Für den Anspruch ist letztlich entscheidend, welche Behandlung bei rechtzeitigem Eintreffen wahrscheinlich erfolgt wäre und ob sie den Schaden wahrscheinlich verhindert oder vermindert hätte.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Verdacht auf einen Behandlungsfehler?
Unsere Rechtsanwaltskanzlei am Karlsplatz 3 in 1010 Wien prüft für Patientinnen, Patienten und Angehörige, ob Ansprüche wegen fehlerhafter Behandlung oder mangelnder Aufklärung bestehen. Beratungstermin vereinbaren oder anrufen: 01/513 07 00.
