Sie vermuten einen Behandlungsfehler? Wir prüfen mit Ihnen, welche rechtlichen Ansatzpunkte bestehen und welche Unterlagen für eine fundierte Einschätzung nötig sind. Dabei sprechen wir auch offen über Grenzen und Risiken eines möglichen Vorgehens.
Ihr Rechtsschutz kann bereits das Erstgespräch abdecken
Sie müssen nicht selbst wissen, ob Ihr Versicherungsvertrag einen Arzthaftungsfall umfasst. Wir übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und klären, ob die Kosten des Erstgesprächs übernommen werden.
Liegt eine entsprechende Deckung vor, rechnen wir das Erstgespräch direkt mit Ihrem Versicherer ab. Das ist bei allen Rechtsschutzversicherungen möglich. Die Deckungsanfrage ist für Sie kostenlos.
Was nach Ihrer Anfrage passiert
Wir melden uns bei Ihnen, klären offene Angaben und kümmern uns um die kostenlose Deckungsanfrage. Anschließend stimmen wir den Termin und die Kostenfrage für das Erstgespräch mit Ihnen ab. Durch Ihre Kontaktanfrage entsteht noch kein Mandatsverhältnis.
Wie die weitere Prüfung abläuft
- Erstgespräch. Sie schildern den Verlauf, wir ordnen ein, was für eine Prüfung nötig ist. Bis zu einer Stunde, in der Kanzlei oder per Videokonferenz.
- Unterlagen. Wir klären, welche Unterlagen fehlen, und unterstützen Sie bei deren Beschaffung.
- Durchsicht. Wir gleichen Ihre Schilderung mit der Dokumentation ab und prüfen Behandlung, Befunderhebung und Aufklärung. Wo nötig, holen wir eine fachmedizinische Einschätzung ein.
- Entscheidung. Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen. Wir sagen Ihnen auch offen, wenn wir von einem Verfahren abraten.
Was Sie mitbringen sollten
- Arztbriefe, Befunde, Entlassungsberichte, soweit vorhanden
- den unterschriebenen Aufklärungsbogen
- eine Zeitleiste: wann welche Beschwerden, wann welcher Termin
- Namen der beteiligten Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenanstalt
- Ihre Rechtsschutzpolizze, falls vorhanden
Sie können auch Kontakt aufnehmen, wenn Ihnen noch nicht alle Unterlagen vorliegen.
Das Erstgespräch: Ihre Situation und die nächsten Schritte
Im Erstgespräch nehmen wir uns bis zu einer Stunde Zeit für Ihr Anliegen. Wir besprechen den Behandlungsverlauf, mögliche rechtliche Ansatzpunkte und die Unterlagen, die für eine weitere Prüfung benötigt werden. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Fristen.
Das Erstgespräch kostet 400 Euro inklusive Umsatzsteuer. Bei entsprechender Rechtsschutzdeckung rechnen wir es direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Welche weiteren Schritte sinnvoll sind und welche Kosten damit verbunden wären, besprechen wir mit Ihnen vor einer weiteren Beauftragung.
Wann Sie sich an uns wenden können
Melden Sie sich, wenn nach einer Behandlung etwas zurückgeblieben ist, das niemand erklären kann; wenn eine Erkrankung spät erkannt wurde; wenn Sie das Gefühl haben, über die Risiken nicht gesprochen zu haben; wenn Auskünfte ausweichend bleiben oder die Unterlagen nicht herausgegeben werden.
Auch wenn Ihnen noch nicht alle Unterlagen vorliegen, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Häufige Fragen
Bekomme ich meine Krankengeschichte überhaupt?
Ja, Sie haben Anspruch auf Einsicht und auf Kopien. Wird sie nicht herausgegeben, lässt sich das durchsetzen.
Muss ich den Arzt persönlich klagen?
Meist richtet sich die Klage gegen den Träger der Krankenanstalt. Wer die richtige Gegenpartei ist, klären wir vorab.
Wie lange dauert die Prüfung?
Das hängt daran, wie schnell die Unterlagen kommen. Rechnen Sie mit einigen Wochen — beginnen Sie deshalb früh. Mehr zu den Fristen →